Die Haftung des Wirtschaftsprüfers am Primär- und am Sekundärmarkt − Eine rechtsökonomische Analyse

Zeitschrift für Betriebswirtschaft (ZfB), Issue 1, 2007, pp.19-49

34 Pages Posted: 20 May 2012

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Hans-Bernd Schäfer

Bucerius Law School; University of Hamburg

Date Written: 2007

Abstract

Inwieweit sollten Wirtschaftsprüfer für die Vermögensschäden von Anlegern haften (Dritthaftung)? Ein fehlerhaftes Testat führt oft zur Überbewertung des Unternehmens. Auf dem Sekundärmarkt weiß der Anleger ex-ante nicht, ob er Käufer oder Verkäufer überteuerter Aktien sein wird. Er kann einen Schaden erleiden, aber auch vom fehlerhaften Testat profitieren. Bei einem Börsengang (Primärmarkt) weiß der Anleger hingegen ex-ante genau, dass er auf der Käuferseite steht und bei einem fehlerhaften Testat verliert. Daher ist der Anleger auf dem Primärmarkt an einem höheren Schutzniveau interessiert. Wir plädieren daher: Die Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers sollte auf einfacher Fahrlässigkeit basieren. Die Haftung für einen fehlerhaften Jahresabschluss eines bereits börsennotierten Unternehmens sollte dagegen weniger scharf sein und entweder auf den Schaden der Anlegergemeinschaft (näherungsweise des Unternehmens) beschränkt sein oder grobe Fahrlässigkeit vorsehen.

Note: Downloadable document is in German.

JEL Classification: M42, K13, G34

Suggested Citation

Schaefer, Hans-Bernd, Die Haftung des Wirtschaftsprüfers am Primär- und am Sekundärmarkt − Eine rechtsökonomische Analyse (2007). Zeitschrift für Betriebswirtschaft (ZfB), Issue 1, 2007, pp.19-49, Available at SSRN: https://ssrn.com/abstract=2062776

Hans-Bernd Schaefer (Contact Author)

Bucerius Law School ( email )

Jungiusstr. 6
Hamburg, 20355
Germany

University of Hamburg ( email )

Allende-Platz 1
Hamburg, 20146
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